Unsere Sicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen sind standardmäßig mit einem
Abluftstutzen DN 80 ausgerüstet. Die technische Entlüftung kann durch einen unserer
Standardventilatoren oder auch über eine geeignete hausinterne Abluftanlage erfolgen.
Die Abluftführung erfolgt bauseits an ungefährdeter Stelle aus dem Gebäude.
Der Betrieb der Sicherheitsschränke zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten nach DIN EN 14470-1 ist in der TRGS 510 geregelt.
Bei Betrieb der Schränke ohne technische Entlüftung sind jedoch weitere Ersatzmaßnahmen zu treffen, die einen vergleichbaren
Explosionsschutz gewährleisten. Die dafür benötigte Gefährdungsbeurteilung empfehlen wir gem. BGR 104 (EX-RL) Beispielsammlung
2.2.8 vorzunehmen.
Daher empfehlen wir grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb nach TRGS 510, Anlage 3 und zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Dämpfen in der Atemluft den Betrieb der Sicherheitsschränke mit Abluftventilator (mind. 10-facher Luftwechsel / Stunde)!
Bei der Installation der Abluftventilatoren in EX-geschützten Bereichen ist zwingend ein Ventilator mit EX-Schutz zu verwenden!