Auslöser EL30 sind für Kategorie I, Abteilung 1, Gruppen B, C und D. steuerpflichtig. Die Klassifikation ?der Kategorie I? bedeutet, daß feuergefährliche Gase oder Dämpfe in der Luft in den Quantitäten anwesend sein können, die genügend sind, die explosiven oder ignitable Mischungen zu produzieren. ?Abteilung 1? bedeutet, daß gefährliche Konzentrationen in der Luft unter normalen Betriebsbedingungen ununterbrochen, stoßweise oder regelmäßig bestehen können. ?Gruppe B? läßt die Atmosphären zu, die Wasserstoff oder Gase enthalten (oder Dämpfe) der gleichwertigen Gefahr, wie hergestelltes Gas. ?Gruppe C? läßt die Atmosphären zu, die Etyhyläther Dämpfe, äthylen oder cyclo Propan enthalten. ?Gruppe D? läßt die Atmosphären zu, die Benzin, Hexan, naptha, Benzol, Butan, Spiritus, Azeton, Benzol, lösende Dämpfe des Lacks oder Erdgas enthalten. EL Reihe Auslöser sind nicht für Betrieb in den Atmosphären steuerpflichtig, die Acetylen enthalten.
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