T&B Gaslöschanlagen zum Objektschutz sind in Anlehnung an BGI 719 und EN 13478 ausgelegt. Die Branderkennung erfolgt über Flammen- und Infrarotmelder, die jeden Bereich der Werkzeugmaschine überwachen. Ergänzend ist die Auslösung der Löschanlage über einen Handmelder möglich.
Es wird ein gasförmiges Löschmittel eingesetzt, da ein Gas im Gegensatz zu Wasser auch in verdeckte Bereiche der Maschine eindringt, also dreidimensional löscht. Feinsprühlöschungen können bei Brandherden hinter Hindernissen (Werkstück, Werkzeuge etc.) keinen Löscherfolg gewährleisten.
Große Löschwirkung durch die Argonlöschung
Die Löschung erfolgt vorzugsweise mit dem Edelgas Argon, das gerade innerhalb von Produktionsbereichen mit Bedienpersonal den Vorteil bietet, bei größtmöglicher Löschwirksamkeit keine Personengefährdung darzustellen und nach erfolgter Löschung rückstandslos über einfaches Lüften an die Umwelt zurückgegeben werden zu können. Austretende Druckwellen und Flammen sind so abzuleiten, dass die Maschinenbediener nicht gefährdet sind. Die Installation der Entlastungseinrichtungen erfolgt i.d.R. durch den Hersteller der Werkzeugmaschine und erfordert fundiertes Fachwissen bezüglich der Konstruktion der Maschine. Die T&B Lösch-Steuerzentrale BM 4-2G übernimmt neben der Branderkennung und -löschung auch die Alarmierung des Personals über akustische und optische Alarmierungsmittel und überwacht zum Beispiel die Gehäusetüren. So kann bei geöffneten Türen die Maschine nicht in Betrieb gehen und die Löschanlage wird blockiert. Melder und Löschmittelvorrat werden permanent überwacht und im Störungsfall wird das Bedienpersonal alarmiert.