Für Wartungs-, Reparatur- und Modernisierungsarbeiten werden Geräte wie Bohrmaschinen, Schweißtransformatoren, Handschleifmaschinen und dergleichen benötigt, die nicht den Explosionsschutzvorschriften entsprechen. Um diese Geräte in den explosionsgeschützten Bereichen der Zone 1, Zone 2, Zone 21 oder Zone 22 einsetzen zu können, muss eine Heißarbeitserlaubnis erteilt werden. Für die Dauer der Reparatur- oder Wartungsarbeiten muss die Umgebung frei von jeglicher explosionsfähiger gefährlicher Atmosphäre sein
Die explosionsgeschützten Reparatur- und Wartungsbehälter der CEAG entsprechen den Vorschriften, die teilweise eine ortsfeste Aufstellung erfordern. Mit dem verriegelbaren und abschließbaren Schalter oder dem abschließbaren Deckel ist die Nutzung der Reparatur- und Wartungsgefäße wahlweise nach Erteilung einer Heißarbeitsgenehmigung möglich.
Die CEAG-Reparatur- und Wartungsdosen mit und ohne Verriegelungsschalter können sowohl mit Industrie- als auch mit Ex-Steckern verwendet werden. Verriegelte Reparatur- und Wartungsdosen verfügen über einen internen Schalter, der verhindert, dass ein Stecker unter Spannung herausgezogen werden kann. Die Verriegelung wird durch Drehen des Steckers aktiviert.
Reparatur- und Wartungssteckdosen ohne Verriegelungsschalter haben eine rote Signallampe auf der Oberseite des Gehäuses, die den aktuellen Zustand der Stromversorgung anzeigt.
Merkmale
Handelsübliche Industriegeräte können mit einer "Heißarbeitserlaubnis" verwendet werden
Steckdosen mit Lamellenkontakten für eine sichere Verbindung
Schalter und/oder Steckdosendeckel sind abschließbar
Hohe mechanische, chemische und thermische Beständigkeit
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