Rein pflanzliches Öl, das im Sinne verkehrsrechtlicher Bestim- mungen kein Gefahrengut ist. Die verwendeten Grundstoffe sind nicht im Katalog wassergefährdender Stoffe aufgeführt. BDS 5000 ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Biologischer Grundstoff mit Zusatzadditiven.
Wassergefährdungsstufe 1.
Biologisch abbaubar, optimale Grundeinstellung der Viskosität.
für den Einsatz von BDS Kernbohrern, problemloser Einsatz für anschließendes Verzinken