Schallschutzkabinen für Homogenisatoren - Lärmreduzierung für Homogenisatoren mit höherer Kapazität
Eine Verringerung des Geräuschpegels um 3 dB(A) kann wie eine Halbierung des Geräuschpegels wirken, was bedeutet, dass die APV-Reduzierung um 6 dB(A) eine deutlich verbesserte Arbeitsumgebung für das gesamte Betriebspersonal darstellt.
Die schalldichte Kabine reduziert den Lärmpegel so weit, dass kein Gehörschutz mehr erforderlich ist.
Die neue Schallschutzkabine wurde entwickelt, um die Geräuschemissionen der Homogenisatoren mit höherer Kapazität zu reduzieren. Bei den kleineren Homogenisatoren sind die bestehenden Lärmpegel nicht signifikant.
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